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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - L 18 AL 356/12   

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https://dejure.org/2013,40915
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - L 18 AL 356/12 (https://dejure.org/2013,40915)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2013 - L 18 AL 356/12 (https://dejure.org/2013,40915)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2013 - L 18 AL 356/12 (https://dejure.org/2013,40915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 119 SGB 3 (idF bis 31.3.2012), § 335 SGB 3 (idF bis 31.3.2012), § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 50 SGB 10
    Vertragsfußballspieler - Nebenbeschäftigung - Verfügbarkeit - Berufsfußballspieler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld I; Keine Verfügbarkeit für Vertragsfußballspieler bei 40 Stunden Woche; Geringes Entgelt; Keine Vermittlungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld I

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2013 - L 18 AL 356/12
    Die §§ 45, 48 SGB X sind auf dasselbe Ziel, nämlich die Beseitigung eines Verwaltungsakts, gerichtet, sodass ein Auswechseln dieser Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig ist, jedenfalls dann, wenn für die Aufhebung derselbe Lebenssachverhalt zugrunde zu legen ist (st. Rspr., vgl. u.a. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • LSG Hessen, 14.10.2015 - L 6 AL 132/11
    Eine Verfügbarkeit des Klägers für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war nach allem nicht gegeben (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2013, L 18 AL 356/12, juris zur fehlenden Verfügbarkeit von Vertragsfußballspielern).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2023 - L 2 AL 43/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Dauer der wöchentlichen

    Insoweit werde auf den Beschluss des Landessozialgerichts B.-Brandenburg vom 30. August 2013 (L 18 AL 356/12) verwiesen, wonach ein als Vertragsfußballspieler abhängig Beschäftigter den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit aufgrund seiner vertraglichen Bindungen gegenüber dem Verein nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehe, ohne dass es darauf ankomme, ob er 15 Stunden und mehr wöchentlich zum Einsatz komme, wenn er sich verpflichtet habe, für den Club den Fußballsport als Vertragsspieler auszuüben und an allen Spielen, Lehrgängen, am allgemeinen oder Sondertraining, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen, selbst wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht komme, und sich zugleich den Satzungen, Ordnungen und der Strafgewalt des DFB und seiner Mitgliedsverbände vollumfänglich unterworfen habe.
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